

Steuerliche Vorteile von E-Autos
Die Entscheidung für ein Elektroauto kann nicht nur aus ökologischen und praktischen Gründen sinnvoll sein, sondern auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. In vielen Ländern, darunter auch Deutschland, gibt es verschiedene staatliche Anreize und Steuererleichterungen, die den Kauf und den Betrieb eines Elektroautos finanziell attraktiver machen. In diesem Artikel werden die wichtigsten steuerlichen Vorteile von E-Autos erläutert und auf die verschiedenen Förderprogramme und Steuererleichterungen eingegangen, die Privatpersonen und Unternehmen nutzen können.
Kfz-Steuer für Elektroautos
Eines der bekanntesten steuerlichen Vorteile für E-Auto-Besitzer ist die Befreiung von der Kfz-Steuer. In Deutschland profitieren Käufer von Elektrofahrzeugen von einer Steuerbefreiung bis 2030 ab der Erstzulassung des Fahrzeugs (vom 18.05.2011 bis 31.12.2025). Diese Regelung gilt für Fahrzeuge, die ausschließlich mit Strom betrieben werden und nicht durch einen Verbrennungsmotor unterstützt werden, sie gilt also nicht für Plugin-Hybride.
Details zur Kfz-Steuerbefreiung
Für E-Autos, die nach dem 18. Mai 2011 zugelassen wurden, gilt:
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Die Kfz-Steuer wird für 10 Jahre ab dem Jahr der Erstzulassung erlassen.
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Diese Steuerbefreiung gilt nur für Fahrzeuge, die rein elektrisch betrieben werden, nicht für Hybridfahrzeuge.
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Bei älteren Elektrofahrzeugen (vor 2011) gelten ggf. andere Regelungen, die je nach Zulassungszeitraum variieren.
Für viele E-Auto-Besitzer stellt die Kfz-Steuerbefreiung eine erhebliche Ersparnis dar. Je nach Fahrzeugtyp und Region kann die Kfz-Steuer bei konventionellen Fahrzeugen mehrere hundert Euro jährlich betragen.
Steuer-Befreiung für Elektroautos nach Ablauf der Frist
Nach 2030 bzw. nach Ablauf der 10 Jahre müssen auch Elektroautos besteuert werden. Das Kriterium für die Steuerlast ist dabei das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Hierbei gelten folgende Sätze pro angefangene 200kg (zGG):
0 – 2.000 kg: 5,625 Euro
2.001 – 3.000 kg: 6,01 Euro
3.001 – 3.500 kg: 6,39 Euro
Beispiel: Für ein Fahrzeug, das 2.250kg wiegt:
2.250 / 200 = 11,25 (aufgerundet 12)
12 x 6,01 = 72,12 Euro.
Für Fahrzeuge, die über 3.500 kg wiegen, gilt die allgemeine Steuervergünstigung für Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb von 50%. Diese Steuerreduzierung um die Hälfte gilt im Übrigen auch nach 2023 bzw. nach Ablauf der 10 Jahre. Elektroautos profitieren also auch langfristig von geringeren Steuern als Verbrenner.
Und: Die genannten Steuerersparnisse für Elektroautos gelten ebenfalls für Gebrauchtfahrzeuge (ab Datum der Erstzulassung) sowie für umngebaute Elektrofahrzeuge.
Förderprogramme und Zuschüsse für den Kauf von E-Autos
Neben der Kfz-Steuerbefreiung gibt es zahlreiche Förderprogramme und Zuschüsse, die den Kauf eines E-Autos noch attraktiver machen. Besonders in Deutschland gibt es eine Reihe von staatlichen Initiativen, um den Umstieg auf Elektromobilität zu fördern.
Umweltbonus (Innovationsprämie)
In Deutschland gibt es den sogenannten Umweltbonus, auch als Innovationsprämie bekannt, der sowohl für den Kauf von rein elektrischen Fahrzeugen als auch für Plug-in-Hybride gewährt wird. Dieser Bonus besteht aus zwei Teilen:
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Förderung des Herstellers: Hierbei handelt es sich um einen Beitrag, den der Fahrzeughersteller selbst zahlt. Dieser variiert je nach Hersteller und Fahrzeugmodell, liegt aber häufig im Bereich von 1.000 bis 2.000 Euro.
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Förderung durch den Staat: Der Staat fördert den Kauf eines Elektrofahrzeugs mit einer Umweltprämie von 2.500 bis 4.000 Euro für rein elektrische Autos. Die genaue Höhe der Förderung hängt vom Kaufpreis des Fahrzeugs ab.
Diese Förderung wird direkt beim Kauf des Fahrzeugs vom Hersteller abgezogen und ist in der Regel sehr einfach zu beantragen. Der Umweltbonus soll den Kauf von Elektroautos in Deutschland weiter ankurbeln und den Umstieg auf umweltfreundliche Fahrzeuge fördern.
Förderungen für Ladeinfrastruktur
Zusätzlich zur Förderung von Elektroautos gibt es auch staatliche Zuschüsse für den Aufbau von Ladeinfrastruktur, insbesondere für Wallboxen. Privatpersonen können im Rahmen des KfW-Programms "Ladestationen für Elektrofahrzeuge" Zuschüsse von bis zu 900 Euro erhalten, wenn sie eine Wallbox zu Hause installieren. Diese Zuschüsse können auch in Kombination mit anderen Förderungen genutzt werden, um den Zugang zur Elektromobilität weiter zu erleichtern.
THG-Bonus für E-Autos
Der THG-Bonus (Treibhausgasminderungszertifikate-Bonus) ist eine finanzielle Förderung für Besitzer von Elektroautos in Deutschland. Ziel des Programms ist es, die Reduktion von CO₂-Emissionen zu unterstützen und die Elektromobilität weiter zu fördern. E-Auto-Besitzer können für den erzeugten Umweltnutzen, also die eingesparten Treibhausgase, Zertifikate erhalten, die dann verkauft werden können. Der Erlös aus dem Verkauf der Zertifikate wird als Bonus an die Fahrzeughalter ausgezahlt. Dieser Anreiz trägt dazu bei, die Anschaffung und Nutzung von Elektrofahrzeugen attraktiver zu machen und unterstützt die klimafreundliche Mobilität. Weitere Infos zur THG-Quote gibt es beispielsweise unter: https://www.enbw.com/elektromobilitaet/thg-quote
Steuerliche Vorteile für Unternehmen
Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen können von einer Vielzahl steuerlicher Vorteile beim Kauf und Betrieb von Elektrofahrzeugen profitieren. Gerade für Unternehmen, die eine Fahrzeugflotte betreiben, können E-Autos eine attraktive Möglichkeit sein, Kosten zu sparen und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Steuerliche Absetzbarkeit von E-Autos
Unternehmen, die ein E-Auto für betriebliche Zwecke kaufen oder leasen, können die Mehrwertsteuer (MwSt.) auf den Kaufpreis des Fahrzeugs und die laufenden Betriebskosten als Vorsteuer abziehen. Das bedeutet, dass Unternehmen, die ein Elektroauto kaufen, die 19 % MwSt. vom Kaufpreis und den laufenden Kosten steuerlich geltend machen können. Dies gilt auch für E-Autos, die über Leasingverträge genutzt werden.
Elektroautos in der Firmenwagenbesteuerung
Für Firmenwagen gibt es in Deutschland ebenfalls steuerliche Erleichterungen für Elektrofahrzeuge. Die pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils für Firmenwagen, die auch privat genutzt werden, ist bei Elektroautos besonders attraktiv:
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Die pauschale 1%-Regelung für Firmenwagen wird für E-Autos mit einem steuerlichen Vorteil versehen, da nur 0, 25 % oder 0,5 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs versteuert werden müssen. Welche Regelung angewendet werden kann, hängt u. a. vom Zeitpunkt der Anschaffung und dem Bruttolistenpreis ab (Maximalwert ist 95.000 Euro).
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Plug-in-Hybride, die rein elektrisch eine bestimmte Mindestreichweite erreichen, profitieren ebenfalls von der reduzierten Besteuerung von 0,5 %. Die Regelung gilt nur bei einer rein elektrischen Mindestreichweite von 60 Kilometern oder höchstens 50 Gramm CO₂-Emission pro Kilometer.
Steuerliche Vorteile bei den Betriebskosten
Auch die Betriebskosten eines E-Autos, wie etwa Stromkosten für das Laden, können in der Unternehmensbilanz als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dies führt zu einer Reduzierung der Steuerlast für Unternehmen, die Elektroautos für ihre Flotte oder für den Außendienst einsetzen.
Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge
Unternehmen, die E-Autos kaufen, können von der Möglichkeit profitieren, Sonderabschreibungen in Anspruch zu nehmen. Elektrofahrzeuge können im Rahmen der AfA (Abschreibung für Abnutzung) über einen Zeitraum von 6 Jahren abgeschrieben werden, was die Steuerlast des Unternehmens in den ersten Jahren deutlich senkt. Zudem können Unternehmen, die ein E-Auto innerhalb eines Jahres kaufen, von der Sonderabschreibung profitieren, die es ermöglicht, 50 % des Kaufpreises im ersten Jahr abzuschreiben, im zweiten Jahr sind es immerhin noch 25 %.
Weitere steuerliche Anreize und Vorteile
Neben den bereits genannten Steuererleichterungen gibt es in vielen Ländern und Regionen zusätzliche staatliche Anreize, um den Kauf und Betrieb von E-Autos noch attraktiver zu machen. Hierzu zählen beispielsweise:
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Ermäßigte Mautgebühren und Parkgebühren: In vielen Städten gibt es ermäßigte Parkgebühren oder kostenlose Parkplätze für Elektrofahrzeuge.
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Steuerliche Begünstigungen für die Nutzung von Ökostrom: Wer sein E-Auto mit Strom aus erneuerbaren Quellen lädt, kann teilweise steuerliche Vorteile oder Förderungen erhalten.
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Vergünstigte Fahrzeugkosten für Elektrofahrzeuge: Einige Städte und Bundesländer bieten zusätzliche Steuererleichterungen oder Rabatte auf die Zulassung und die Fahrzeugkosten für Elektrofahrzeuge.
Fazit: steuerliche Vorteile für E-Autos sind vor allem für Unternehmer interessant
Die steuerlichen Vorteile für E-Auto-Besitzer sind vielfältig und machen den Kauf und Betrieb eines Elektrofahrzeugs besonders attraktiv. In Deutschland können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen von einer Reihe von Förderungen, Steuererleichterungen und Absetzungsoptionen profitieren. Durch die Kfz-Steuerbefreiung, den Umweltbonus, steuerliche Absetzbarkeit und Sonderabschreibungen erhalten E-Auto-Besitzer nicht nur eine kostengünstige Möglichkeit, ein umweltfreundliches Fahrzeug zu fahren, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz.
Stand: November 2024
Quellen:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektroauto/kfz-steuer-elektroautos/
https://www.entega.de/dienstwagen-elektro/
https://focus-mobility.de/magazin/sonderabschreibung-fuer-e-autos-foerderung-jetzt-bis-2028