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AGB - Allgemeine Geschäftsbedigungen

1. Geltungsbereich

Für alle Verträge, Bestellungen und Dienstleistungen der [Firma] gelten die nachfolgenden AGB.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Velomo GmbH.

Die Darstellung unserer Leistungen und Produkte auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage durch den Kunden. Auf Grundlage Ihrer Anfrage (per E-Mail, Kontaktformular oder persönlich) erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot in Textform. Dieses Angebot ist, sofern nicht anders angegeben, für einen Zeitraum von 14 Tagen bindend. Der Vertrag kommt zustande, sobald Sie unser Angebot schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigen.

Anzahlung: Nach Annahme des Angebots erstellen wir eine Anzahlungsrechnung. Die Höhe der Anzahlung beträgt, sofern nicht individuell anders vereinbart, 50 % der voraussichtlichen Gesamtsumme.

Leistungsbeginn: Mit der Ausführung des Auftrags wird erst nach vollständigem Zahlungseingang der Anzahlung begonnen. Hierdurch vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermine verschieben sich entsprechend bei verzögerter Anzahlung.​​

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch

Wir speichern den Vertragstext auf unseren Systemen, die jedoch für Sie nicht zugänglich sind.

4. Lieferbedingungen

4.1 Liefergebiet

Wir liefern innerhalb Deutschlands und nach individueller Absprache in andere EU-Länder sowie die Schweiz.

4.2 Versandkosten

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen bei dem Standardversand noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

4.3 Lieferoptionen

Wir versenden die Produkte an die im Bestellprozess angegebene Lieferadresse.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Velomo GmbH, Auf dem unteren Kreuzstück 15, 07381 Oppurg, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Mo-Fr 10-18 Uhr

4.4 Lieferung per Spedition

Terminvereinbarung

Bei Speditionslieferungen setzt sich das von uns beauftragte Speditionsunternehmen zum Zwecke der Vereinbarung eines Liefertermins mit Ihnen in Verbindung.

Lieferort

Die Lieferung der Ware erschöpft sich in dem Transport und dem Entladen der Ware an den ersten öffentlichen Bordstein der vereinbarten Lieferanschrift. Die Lieferung beinhaltet nicht die Lieferung in bestimmten Räumlichkeiten oder die Montage und/oder die Installation der bestellten Waren, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

Erforderliche Ortsverhältnisse

Die Lieferung per Spedition ist nur möglich, wenn die Lieferadresse mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen über öffentliche Straßen mit einer Mindestbreite von 2,5 Meter ohne weitere behördliche oder zivilrechtliche Einschränkungen erreicht werden kann.

Das Produkt muss bis zum vereinbarten Lieferort (insbesondere hinsichtlich etwaiger Türen, Treppen, Treppenhäuser, etc.) durch zwei Personen transportiert werden können. Informationen zu den Verpackungsmaßen finden sie bei den Angeboten.

Wenn eine der oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist oder Sie Zweifel daran haben, bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme vor Abgabe der Bestellung.

Mitwirkung des Empfängers

Die Entladung und der gegebenenfalls notwendige anschließende Transport der Ware bis zum vereinbarten Lieferort erfolgen gemeinsam durch den Speditionsfahrer und den Empfänger. Informationen zu den Verpackungsmaßen finden sie bei den Angeboten.

Gegenüber Kaufleuten gilt: Abweichend vom vorigen Satz ist für die Entladung und den gegebenenfalls notwendigen anschließenden Transport der Ware bis zum vereinbarten Lieferort der Empfänger verantwortlich.

5. Bezahlung

Alle genannten Preise verstehen sich in Euro (€) inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben (z. B. bei Netto-Angeboten für Geschäftskunden).

Zahlungsarten

Wir bieten folgende Zahlungsmöglichkeiten an:

  • Überweisung (auf Rechnung): Der Rechnungsbetrag ist unter Angabe der Rechnungsnummer auf unser angegebenes Bankkonto zu überweisen.

  • Barzahlung: Bei Abholung oder persönlicher Übergabe vor Ort.

  • PayPal (nur mit individueller Absprache): Nach Erhalt der Rechnung kann die Zahlung per PayPal an unsere hinterlegte Adresse erfolgen.

Anzahlung bei Auftragsbeginn

Bei Annahme eines Angebots für Werkstatt- oder Umbauleistungen (KfZ und Fahrräder) wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Brutto-Auftragssumme fällig. Die Erstellung der Anzahlungsrechnung erfolgt unmittelbar nach Vertragsschluss. Erst nach vollständigem Eingang der Anzahlung beginnt die Bearbeitung des Auftrags sowie die Bestellung benötigter Bauteile.

Restzahlung

Der restliche Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, unmittelbar bei Abholung des Fahrzeugs/Fahrrads oder nach Fertigstellung und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

 

Verzug

Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, behält sich Velomo das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie ggf. Mahngebühren zu erheben. Ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug/Fahrrad bis zur vollständigen Bezahlung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6. Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies gilt insbesondere für individuelle Fahrzeugumbauten, Lackierungen oder spezifische technische Anpassungen, die auf ausdrücklichen Kundenwunsch durchgeführt wurden.

7. Eigentumsvorbehalt​​​​​​​

Alle eingebauten Teile, Komponenten und Zubehörstücke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtrechnung Eigentum der Velomo GmbH. Soweit die eingebauten Teile nicht wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs/Fahrrads geworden sind, behält sich Velomo das Recht vor, diese bei ausbleibender Zahlung nach angemessener Fristsetzung wieder auszubauen. Die dabei entstehenden Kosten für den Rückbau trägt der Kunde.

8. Transportschäden​​​​​​​

Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.

9. Gewährleistung und Garantien​​​​​​​

 

9.1 Mängelhaftungsrecht

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

Die nachstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist

  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)

  • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart, oder

  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Beschränkungen gegenüber Unternehmern

Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der vorige Satz gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.

Hinweis gegenüber Kaufleuten

Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

Hinweise gegenüber Verbrauchern

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir beim Verkauf von gebrauchten Waren an Verbraucher die Verjährungsfrist bzgl. der Mängelgewährleistungsrechte auf ein Jahr ab Ablieferung der Ware verkürzen dürfen, sofern wir Sie darüber eigens in Kenntnis setzen und dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.

9.2 Garantien und Kundendienst

Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten auf unserer Webseite.

10. Haftung

​​​​​​​

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt:

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,

  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder

  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

11. Besondere Bedingungen für Fahrzeugumbauten und Werkstattaufträge

 

11.1 Obhutspflichten und Haftung für Kundenfahrzeuge/-objekte

Das Kundenfahrzeug bzw. das Kundenobjekt wird während der Dauer der Auftragsausführung auf dem Firmengelände der Velomo GmbH abgestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Kundenfahrzeuge seitens Velomo kein Versicherungsschutz gegen Diebstahl, Vandalismus, Elementarschäden (z.B. Hagel, Sturm, Flut) oder einfache Fahrlässigkeit besteht.

Das Fahrzeug ist über den Zeitraum der Verwahrung nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Velomo gegen diese Risiken abgesichert. Die Haftung für Schäden oder Verlust des Fahrzeugs/Objekts wird ausgeschlossen, sofern Velomo nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dem Kunden wird dringend empfohlen, für einen ausreichenden eigenen Versicherungsschutz (z.B. Kasko-Versicherung) zu sorgen, der auch das Abstellen auf fremdem Betriebsgelände abdeckt.

11.2 Vertragsschluss

Velomo behält sich vor, erst nach vollständigem Eingang der Anzahlung mit der Durchführung des Auftrags oder der Bestellung erforderlicher Komponenten zu beginnen.

Velomo steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten Gegenständen (Kundenfahrzeuge) zu.

12. Abnahme und Gefahrübergang

 

Der Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald Velomo ihn über die Fertigstellung informiert hat. Die Abnahme erfolgt in der Regel durch die Abholung des Fahrzeugs/Fahrrads am Firmensitz. Der Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Auftragsgegenstand nicht innerhalb von einer Woche nach Meldung der Fertigstellung abholt. Mit der Abnahme geht die Gefahr für den zufälligen Untergang oder die Verschlechterung des Gegenstandes auf den Kunden über. Holt der Kunde den Gegenstand trotz Fertigstellungsmeldung nicht innerhalb der oben genannten Frist ab, geht die Gefahr mit Ablauf dieser Frist auf ihn über.

13. Streitbeilegung​​​​​​​

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

14. Schlussbestimmungen​​​​​​​

Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15. Hinweis zum Batteriegesetz (BattG)

Gesetzliche Rückgabepflicht

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb und Umbau von Antriebsbatterien (Li-Ion / LiPo) weisen wir darauf hin, dass Sie als Endnutzer gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen.

Rücknahme und Inzahlungnahme

Wir bieten unseren Kunden im Rahmen eines Akku-Tausches oder Umbaus an, die alten Fahrzeugakkus in Zahlung zu nehmen. Die Details zur Verrechnung entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Angebot. Sofern keine Inzahlungnahme erfolgt, sind wir gesetzlich verpflichtet, Altbatterien der Art, die wir im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Firmensitz zurückzunehmen. Die Rücknahme beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, deren sich Endnutzer üblicherweise entledigen.

16. Technische Angaben, Reichweiten und Spezialbauten

Reichweitenangaben

Angaben zur Reichweite von Akkus sind unverbindliche Circa-Werte unter Idealbedingungen. Die tatsächliche Reichweite hängt massiv von Fahrweise, Topografie, Temperatur und Zuladung ab. Maßgeblich für die Vertragserfüllung ist die vereinbarte Nennkapazität des Akkus in Wattstunden (Wh) oder Amperestunden (Ah).

Zulassung und TÜV

Technische Änderungen (z. B. größere Akkus) können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Eine TÜV-Abnahme durch die Velomo GmbH erfolgt nur gegen gesonderten Aufpreis und ausdrückliche schriftliche Vereinbarung. Ohne vereinbarte Abnahme ist der Kunde selbst für die Zulassungsfähigkeit verantwortlich.

Probefahrten

Der Kunde gestattet den Mitarbeitern der Velomo GmbH notwendige Probefahrten zur Funktionsprüfung durchzuführen.

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Tel.: +49 (0)178 80 60 966

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